Zahlt Mieter oder Vermieter den Schlüsseldienst?

Die Frage, ob der Mieter die Rechnung des Schlüsseldienstes zahlen muss, kann nicht immer pauschalisiert werden. Es lohnt sich, mit dieser Frage auseinander zu setzen, denn in vielen Fällen muss der Vermieter die Rechnung des Schlüsseldienstes tragen.

Hat der Vermieter den Schlüssel verloren, oder in der Wohnung vergessen, ist die Sachlage klar. Die Rechnung muss durch den Mieter getragen werden, da dieser den entstandenen Schaden verursacht hat.

Wann zahlt der Vermieter den Schlüsseldienst?

Anders sieht es aus, wenn die Tür sich durch Verschleiß nicht öffnen lässt. Der Vermieter ist für die Instandsetzung der Wohnung durch Verschleiß verantwortlich. Die Tür und auch der Schlüssel ist Bestandteil der Wohnung und muss somit vom Vermieter instand gehalten werden. Bricht der Schlüssel zum Beispiel ab, kann das am Verschleiß des Schlüssels liegen. In solchen Fällen muss der Vermieter informiert werden, da dieser eventuell einen bestimmten Schlüsseldienst beauftragen möchte. Können Sie Ihren Vermieter nicht erreichen, kann der Schlüsseldienst auch durch den Mieter beauftragt werden. Die Rechnung muss dann trotzdem auch den Vermieter beglichen werden.

Der Schlüsseldienst sollte in solchen Fällen vermerken, dass die Türöffnung durch Verschleiß nötig war.